Impfempfehlungen

Aktuelle Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu Impfungen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die nächste fällige Tetanus-Diphterie-Impfung sollte einmalig als Td-Pertussis (Keuchhusten) – Impfung durchgeführt werden
  • Die saisonale Influenza (Grippeimpfung) wurde auf Schwangere nach der 12. Woche erweitert
  • Röteln: Frauen im gebärfähigen Alter sollten zweimal geimpft sein

Eine jährliche Grippeschutzimpfung sollten erhalten:

  • Alle Personen ab 60 Jahre
  • Alle Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie z. B.:
    • chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD)
    • chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten
    • Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten
    • chronische neurologische Krankheiten, z. B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben
    • Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion
    • HIV-Infektion
  • Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
  • Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können

Pneumokokken (Lungenentzündung) mit PCV20 – Apexxnar®

  • alle Personen ab 60 Jahren
  • Personen ab 18 Jahren mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokkenerkrankungen
  • Personen ab 18 Jahren mit beruflichen Tätigkeiten, wie Schweißen und Trennen von Metallen, die zu einer Exposition gegenüber Metallrauch, einschließlich metalloxidischem Schweißrauch führen

Masernimpfung:

  • nach 1970 geborene Personen ≥ 18 Jahre mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit -> einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff
  • berufliche Indikation: Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, müssen mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen. Die Immunität kann durch einen Bluttest (sog. Titerbestimmung) festgestellt werden. Die Kosten für ein ärztliches Attest müssen in der Regel vom Patienten selbst bestritten werden

Humane Papillomviren (HPV): 

Zur Reduktion der Krankheitslast durch HPV-assoziierte Tumore ist eine generelle Impfung gegen humane Papillomviren (HPV) für alle Mädchen und Jungen im Alter von 9– 14 Jahren empfohlen. Spätestens bis zum Alter von 17 Jahren sollen versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden. Die Impfserie sollte vor dem ersten Sexualkontakt abgeschlossen sein. Bei Beginn der Impfserie im Alter von 9–14Jahren (Cervarix, Gardasil-9) ist ein 2-Dosen-Impfschema mit einem Impfabstand von 5 Monaten zugelassen.

Auch nach diesem Alter kann es noch sinnvoll sein, sich gegen HPV zu impfen. Es sollte vorab geklärt werden, ob die Krankenkasse die Kosten der Impfung übernimmt.

Herpes-zoster (Gürtelrose):

  • Zweimalige Impfung mit dem adjuvantierten Herpeszoster-Totimpfstoff im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten
  • Personen ab 60 Jahre
  • Personen ≥ 50 Jahre bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit, wie z. B.:
    • Angeborener oder erworbener Immundefizienz oder Immunsuppression
    • HIV-Infektion
    • Rheumatoider Arthritis
    • Systemischem Lupus erythematodes
    • Chronisch entzündlichen Darmerkrankungen
    • Chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen oder Asthma bronchiale
    • Chronischer Niereninsuffizienz
    • Diabetes mellitus

FSME:

  • wird für Kinder und Erwachsene empfohlen, die in FSME Risikogebieten gegenüber Zecken exponiert sind, auch außerhalb Deutschlands

Bei weiteren Fragen, Fragen zu der Covid-19 Impfung oder zu Impfungen für eine Reise ins Ausland, fragen Sie gerne bei uns in der Praxis nach.